AGB

Geschäftsbedingung für Leistungen des Altwernigeröder Apparthotel und den Restaurants „Kartoffelhaus“ und „Bodega“ (nachstehend Hotel),
Inhaber Alexander Kasten e. K.

Stand 25.05.2018

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden =Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast, usw., zustande. Nur diese Geschäftsbedingung sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Banketträumen und Bankettvereinbarungen und anderen Räumlichkeiten und Dienstleistungen des Hotels sowie seiner Kooperationspartner den Restaurants „Altwernigeröder Kartoffelhaus“ und oder „Bodega“
(nachfolgend umfassend Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuld-ner. Das Hotel kann vom Kunden und / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
Bei längeren Aufenthalten / Übernachtungen behalten wir uns vor, einen Abschlag zu fordern oder eine tägliche Abrechnung vorzunehmen. Bei Zahlungsver-zug von mehr als 2 Tagen sind wir zur Aufhebung des Vertrages und Schließung der Zimmer berechtigt. Sofern sich noch Gegenstände der Gäste in den Zimmern befinden, werden diese in einem geschlossenem Aufbewahrungsraum gelagert.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Alle angegebenen Preise sind vereinbart mit der gesetzlich festgeschriebenen Umsatzsteuer. Übernachtung und Frühstück sind zwei unabhängige Leistungen auch, wenn sie zusammen in einem Preis angegeben sind (Übernachtung z.Z. 7 % USt – Frühstück 19 % USt). Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Es gelten dann, die jeweils gültigen Preise am Tage der Leistungserbringung. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist. Offenbare preisliche Unrichtigkeiten (Abweichungen von mehr als 25 % von den gültigen Preislisten) in einem Angebot, dass der Kunde angenommen hat, kann das Hotel auch bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist noch korrigieren.
3. Bei abgeschlossenen und bestätigten Buchungen, kann der Rücktritt vom Vertrag schadlos bis zu spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich erklärt werden.
4. Für gebuchte Leistungen bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, wenn die Buchung später als nach 3. storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§552 BGB). Dies gilt nicht, wenn schriftlich mit dem Kunden etwas anderes vereinbart worden ist, dann gilt das Vereinbarte. Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10 % bei allen bestellten Speisen und Getränken 40 %, bei Pauschalvereinba-rung (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25 % des vereinbarten Preises. Für die sonstigen Leistungserbringungen, d.h. gebuchte Leistungen außer den in Satz 3 genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete (Raum-, Gerätemiete, Bereitstellungskosten, etc.) gelten als Maßstab für ersparte Aufwendungen 15 % der vereinbarten oder rechnerisch zu ermittelnden Umsätze z. B. von Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung etc.. Ansonsten bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels bzw. der Annahme des Angebotes so, wie im Anhang (siehe unten) dieser Geschäftsbedingungen festgelegt. Bei dieser Anwendung sind ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung abgegolten.
5. Vereinbarte Speisen und / oder Getränke in einem Pauschalarrangement oder Bankettvereinbarung, sind nur zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt. Reste dürfen aus hygienischen Gründen vom Kunden nicht mitgenommen werden und stehen ihm auch nicht zu.
6. Für die sonstige Leistungserbringung gem. Ziff.4 hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer – im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Hotelkapa-zitäten – spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger als vereinbart, erhält der Kunde nach der mitgeteilten Teilnehmerzahl seine Rechnung. Kommen mehr Teilnehmer, wird die tatsächliche gekommene Teilnehmerzahl abgerechnet.
7. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus gehen, ansonsten über 23 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere Nachtzuschläge für das Personal berechnen.
8. a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
b) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
c) Jedwede Haftung des Hotels nach a) + b) ist ausgeschlossen.
9. Soweit dem Kunden ein KFz-Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird – ein Anspruch besteht darauf nicht -, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei der Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu EUR 5.000,- pro Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht und nachgewiesen werden.
10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, z. B. plötzlich auftretende Schäden am Inventar des Apparthotels und andere beeinträchtigenden Umständen, insbesondere solcher außerhalb des Einflusses des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne, dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht.
11. Für Beschädigung oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
12. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen und Leistungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen/Gegenstand und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
13. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr zur Verfügung, sie können am Anreisetag bis 22:00 Uhr bezogen werden, danach besteht kein Anspruch auf Übernachtung. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um anderweitigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen. Einen Rechtsanspruch daraus insbesondere auf Schadenersatz hat der Kunde nicht.
14. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, bekannt gegeben von der Bundesbank, zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahnge-bühr von EUR 12,- erhoben und vom säumigen Zahler geschuldet. Gerichtliche Mahnkosten gehen darüber hinaus zu Lasten des Kunden.
15. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand vereinbart gilt das zuständige Gericht am Ort des Altwernigeröder Apparthotel.
16. Mit Abschluss des Vertrages billigt der Kunde darin ein, dass seine Daten und Angaben vom Hotel gespeichert werden. Neben den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für solche Daten darf das Hotel darüber hinaus die Daten und Angaben nur für eigene Werbung gegenüber dem Kunden nutzen.
17. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich, dieser Geschäftsbedingung – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt.

 

Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anspruch des Hotels auf Leistungserbringung durch den Kunden beträgt gem. Ziff 4 dieser Bedingungen z.Zt. bei Stornierungen:
Tage
1. 2 – 0 Vor dem gebuchten Termin = voller Preisanspruch entsprechend der Vereinbarung der Buchung bzw. Bestätigung
2. 7 – 2 Wie 1. jedoch 90 % Preisanspruch
3. 30 – 8 Wie 1. jedoch 40 % Preisanspruch
4. über 30 Vor dem gebuchten Termin = Kein Preisanspruch durch das Hotel. Sofern wir, ohne Rechtsanspruch des Kunden darauf, eine Buchung für den durch Stornierung ausgefallenen Termin vornehmen können, entfällt der Preisanspruch. Buchungen zu Weihnachten, Silvester, Ostern, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingsten, 3.Oktober und ähnliche Feiertage sind nur mit den Folgen nach Ziffer 4 Satz 1 unserer AGB stornierbar. Gleiches gilt für Gruppenreisen sofern mehr als 5 Zimmer gebucht worden sind.