AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)
Geschäftsbedingung für Leistungen der Restaurants „Kartoffelhaus“ und „Bodega“ bzw. der Gesellschaften Congresses-Trade & Travel
GmbH als auch SG Logistics GmbH. – nachstehend „Leistende(r) bzw. Leistenden“ –
Stand 01.11.2024
1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung oder Annahme einer Bestellung des Leistenden mit dem Kunden =Bezeichnung für: Besteller,
Veranstalter, Gast, usw., zustande. Nur diese Geschäftsbedingung sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt; diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Leistenden, insbesondere für die Überlassung von Konferenz-, Banketträumen und
Bankettvereinbarungen und anderen Räumlichkeiten und Dienstleistungen, wie z. B. die Lieferung von Speisen und Getränken, sowohl in den
Räumen des Leistenden als auch an einem anderen Ort, den der Kunde wünscht (nachfolgend umfassend Leistungserbringung). Hat ein Dritter für
einen Kunden bestellt, haftet er dem Leistenden gegen-über mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Der Leistende kann vom Kunden und / oder vom
Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumlichkeiten des Leistenden bedarf seiner
schriftlichen Einwilligung. Der Leistende ist berechtigt auf seine vereinbarte Leistung einen Abschlag zu fordern oder eine tägliche Abrechnung
vorzunehmen.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste auf den Speise- bzw. Getränkekarten oder den
Vereinbarungen. Alle angegebenen Preise sind vereinbart mit der gesetzlich festgeschriebenen Umsatzsteuer. Sind in der Auftragsbestätigung feste
Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist der Leistende berechtigt, Preisänderungen
vorzunehmen. Es gelten dann, die jeweils gültigen Preise am Tage der Leistungserbringung (s.o.). Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und
dieser nicht erreicht wird, kann der Leistende den Differenzbetrag als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder
der Leistende einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
3. Bei abgeschlossenen und bestätigten Bankettvereinbarungen, kann der Rücktritt vom Vertrag schadlos bis zu spätestens einen Monat vor Beginn
der Leistungserbringung kostenfrei für beide Parteien schriftlich erklärt werden.
4. Für gebuchte oder reservierte Leistungen/Aufträge gilt folgendes bei Stornierungen bzw. oder wenn der Kunde nicht erscheint
(§552 BGB): 1. Bei Stornierungen, die eine Woche vor der vereinbarten Leistungserbringung erfolgen beträgt der Schadenersatz 40 % der Summe,
die sich nach der vereinbarten Leistungserbringung als Entgelt ergeben hätte. Der Schadenersatz steigt auf 70 %, wenn die Stornierung innerhalb von
drei Tagen vor der Leistungserbringung erfolgt. Erscheint der Gast/Kunde bei einer Reservierung nicht, beträgt der von ihm zu erbringende
Schadenersatz, den er an den Leistenden zu erbringen hat, für jeden reservierten Sitzplatz 8 €.
5. Vereinbarte Speisen und / oder Getränke in einem Pauschalarrangement oder Bankettvereinbarung, sind nur zum Verzehr an Ort und Stelle
bestimmt. Reste dürfen aus hygienischen Gründen vom Kunden nicht mitgenommen werden und stehen ihm auch nicht zu.
6. Hat der Leistende aufgrund einer Bankettvereinbarung eine Leistung zu erbringen, die sich nach einer Personenzahl bemisst, dann hat der Kunde
diese Personenzahl abschließend 48 Stunden vor der Leistungserbringung endgültig mitzuteilen. Die Abrechnung für die Leistung erfolgt dann nach
der angegebenen Personenzahl, es sei denn, es kommen mehr Personen, dann erfolgt die Abrechnung nach der vereinbarten Personenzahl + der
Personen, die zusätzlich gekommen sind.
7. Für Garderobe wird keine Haftung durch den Leistenden übernommen.
8. a) Der Leistende ist bemüht, Werkaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
8. b) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Aufhebungspflicht erlischt
nach 8 Werktagen.
8. c) Jedwede Haftung des Leistenden nach a) + b) ist ausgeschlossen.
9. Es wir dem Kunden ermöglicht über das häusliche W-Lan-Netz des Leistenden kostenlos in das Internet zu gehen. Der Leistende haftet jedoch
nicht für das illegale Herunter- oder Hochladen von Filmen, Musik oder sonstigen ähnlichen Möglichkeiten. Das sogenannte „File-Sharing“ ist
ausdrücklich verboten, es stellt eine Rechtsverletzung dar, die den trifft, der den Missbrauch und die Verletzung des Urheberrechtes herbeigeführt hat.
10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Leistenden nicht zu vertretender Hinderungsgründe, z. B. plötzlich auftretende
Schäden am Inventar des Leistenden und anderen beeinträchtigenden Umständen, insbesondere solcher außerhalb des Einflusses des Leistenden,
behält sich der Leistende das Recht vor, vom Vertrag/Angebot/Bankettvereinbarung zurückzutreten, ohne, dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf
Schadensersatz zusteht.
11. Für Beschädigung oder Verluste, die während der Vertragsdauer durch den Kunden oder seine Gäste eintreten, haftet der Kunde dem Leistenden.
12. Soweit der Leistende für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen und Leistungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und
für Rechnung des Kunden; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen/Gegenstand und stellt den
Leistenden von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
13. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung
zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist der Leistende verpflichtet, sich um anderweitigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen. Einen
Rechtsanspruch darauf insbesondere auf Schadenersatz hat der Kunde nicht.
14. Rechnungen, die der Leistende dem Kunden stellt, sind sofort und in bar fällig. Die Begleichung der Rechnung über EC-Karten ist möglich.
15. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Leistenden. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand vereinbart gilt das zuständige
Gericht am Ort des Leistenden.
16. Mit Abschluss des Vertrages, Annahme des Auftrages oder der Bestellung, billigt der Kunde darin ein, dass seine Daten und Angaben vom
Leistenden gespeichert werden. Neben den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für solche Daten darf der Leistende darüber hinaus die Daten und
Angaben nur für eigene Werbung gegenüber dem Kunden nutzen.
17. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages –
einschließlich, dieser Geschäftsbedingung – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden
die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Sinngehalt möglichst
nahekommt.
Congresses-Trade & Travel GmbH, SG Logistics GmbH, Marktstraße 14, 38855 Wernigerode